Rücktrittschutz

Startplatzgutschrift für 2028 (Flex-Option)

Prinzipiell verfällt die Startgebühr bei Nichtantritt an der Salzkammergut Trophy zugunsten der Schmetterlingskinder.

Gegen Bezahlung eines Rücktrittentgeltes von 15 % zusätzlich zum Teilnahmebetrag - wird der Startplatz auf Wunsch für das Rennen im Jahr 2028 gutgeschrieben. Die Gebühr muss zusammen mit der Anmeldegebühr vor dem Rennen einbezahlt sein. Eine Nachbuchung ist nicht zulässig. Der Teilnehmer ist verpflichtet bis spätestens 30.06.2027 eine E-Mail an info@trophy.at zu senden und dort seine Nichtteilnahme bekannt zu geben. Bei Verhinderung durch Krankheit oder Verletzung wird die Frist bis 14.07.2027 verlängert. In diesem Fall ist jedoch bis spätestens 30.09.2027 ein ärztliches Attest nachzureichen.